Familienbeihilfe: Finanzamt
- Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
Antrag ist selbst zu stellen
Schülerbeihilfe: Bildungsdirektion für Niederösterreich
- Bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres (bei bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres)
- Soziale Bedürftigkeit muss gegeben sein
- Österreichische/r Staatsbürger/in oder Herkunft aus ein EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat
- Herkunft aus einem Drittstaat, aber mind. ein Elternteil seit mind. fünf Jahren in Österreich ansässig und einkommensteuerpflichtig
- Anerkannter Flüchtling / Asylwerber/in
Antrag im Sekretariat zu holen; er muss bis spätestens 31. Dezember des laufenden Schuljahres bei der Beihilfenbehörde (Bildungsdirektion) abgegeben werden
Antrag muss jedes Schuljahr neu gestellt werden
Pflegeausbildungsprämie: Förderung Land NÖ
- Förderung der PA-Ausbildung: ein Gesamtbetrag von max. € 7.200,– wird gefördert
- Auszahlung der Förderung: monatlich
- Voraussetzung: Verpflichtung in einem Pflegeberuf im Ausmaß von mind. 12 Monaten zu arbeiten
Informationen: https://www.gff-noe.at/stipendien/#pflegeausbildungspraemie
Antrag ist selbst zu stellen
Bildungsscheck: Förderung Land NÖ
- Das Schulgeld für die Ausbildung zur Fach-Sozialbetreuerin/zum Fach-Sozialbetreuer wird vom Land NÖ übernommen.
Antrag erfolgt über die Schule
Fachkräftestipendium: AMS
- Fachkräftestipendium in Höhe von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe
- Versicherungsschutz für Krankheit, Unfall und Pension gegeben
- Anspruchsberechtigt: arbeitslose od. für die Ausbildung karenzierte od. selbstständige Personen, die das Gewerbe ruhend gemeldet haben
- Voraussetzung: in den letzten 15 Jahren mindestens vier Jahre beschäftigt, kein Abschluss einer Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Universität
- Genehmigung für das Fachkräftestipendium: frühestens drei Monate vor Beginn der Ausbildung durch das AMS
Informationen: https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus–und-weiterbildung-/fachkraeftestipendium